Europäischer Gerichtshof kippt Privacy Shield-Abkommen
Bei dem sogenannten »Privacy Shield« handelt es sich um ein internationales Abkommen zum Datenaustausch zwischen Europa und den USA. Vereinfacht ausgedrückt, ermöglichte das Privacy Shield die problemlose Speicherung personenbezogener Daten aus Europa auf Servern in den USA unter Berücksichtigung hiesiger Datenschutzrechte. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte nun, dass der EU-konforme Datenschutz dabei aber gerade nicht gewährleistet sei und erklärte das Abkommen für unwirksam – mit weitreichenden Folgen.
Alle US-Webdienste sind betroffen
Von Google über YouTube bis zu Facebook
Nach Ansicht der Luxemburger Richter sind personenbezogene Daten europäischer Verbraucher auf US-Servern im Sinne der DSGVO nicht ausreichend vor dem Zugriff US-amerikanischer Behörden oder Geheimdienste geschützt. Entsprechend dürfen Daten nicht ohne Weiteres in die USA übertragen und dort gespeichert werden. Das Problem ist die weit verbreitete Nutzung US-amerikanischer Dienste, denn von dem Urteil betroffen sind unter anderem alle Facebook-, Twitter- oder LinkedIn-Dienste, sämtliche Google-Plugins wie Google Maps, Google Analytics, Google Ads sowie Newsletter über MailChimp, Einbettungen von YouTube, Vimeo oder SoundCloud und auch Konferenz-Tools wie Zoom, Skype for Business oder Google Hangout.
Was Sie jetzt tun können
Datenschutzerklärung muss geprüft werden
Urteile wie gegen das Privacy Shield-Abkommen schützen europäische Verbraucher einerseits vor Datenmissbrauch im großen Stil, bergen für kleine und mittelständische Unternehmen aber jede Menge Unsicherheit und Mehraufwand. Ihr Vorteil bei Tramsen Media: Als Partner von eRecht24 informieren wir Sie per Newsletter über relevante Gerichtsurteile und stellen schnellstmöglich Lösungen zur Verfügung. Im aktuellen Fall sind die US-Dienstleister im Zugzwang, die DSGVO der EU sicherzustellen, was auf verschiedenen Wegen erfolgen kann. Bis dahin rät eRecht24, die genutzten US-Dienste zu ermitteln, auf Speicherung personenbezogener Daten hin zu analysieren und auf dieser Grundlage weitere Maßnahmen zu planen. Ganz wichtig: Datenschutzerklärungen, die sich auf das Privacy Shield beziehen müssen in jedem Falle unverzüglich angepasst werden.
Der Artikel dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Kontaktieren Sie uns aber gerne zu allen technischen Fragen bzw. zur Bereitstellung einer angepassten Datenschutzerklärung durch unseren juristischen Partner eRecht24.