Eindeutige ID soll personenbezogene Nutzerprofile ermöglichen
»Ausgerechnet Apple«, titelte wahrscheinlich nicht nur unser Partner für Internetrecht e-recht24.de. Denn gerade Apple schreibt sich Sicherheit und Datenschutz in großen Lettern auf das Banner. Völlig zu Unrecht, findet der österreichische Datenschützer Max Schrems, der gegen den Konzern jüngst eine Klage wegen tiefgreifender Datenschutzverletzung einreichte.
Unverwechselbare Identifikationsnummer ermöglicht iPhone-Nutzerprofile
Das Nummernschild fürs Smartphone
So viel vorweg: Apple bestätigt, dass jedes iPhone mit einem IDFA (Identifier for Advertisers) ausgestattet ist und Nutzerprofile für maßgeschneiderte Werbung ermögliche. Allerdings geschehe dies laut Hersteller anonym, weshalb keine Erlaubnis der Nutzer nötig sei. Der österreichische Jurist Schrems will es aber besser wissen und vergleicht Apples unverwechselbare Nutzer-ID mit dem Nummernschild eines Autos, was personenbezogene Rückschlüsse auf jede Aktion des Nutzers erlaubt. Eine Möglichkeit das Tracking abzustellen oder der ID zu widersprechen gibt es nicht – ein klarer Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Und Schrems muss es wissen, schließlich hat er mit Klagen die transatlantischen Abkommen zum Datenaustausch »Safe Harbour« und »Privacy Shield« gekippt.
»Big Data« macht den gläsernen Nutzer real
Apple hat offenbar angekündigt, künftig eine aktive Erlaubnis der Nutzer für das Tracking einzuholen, doch wann und wie dies umgesetzt werden soll, steht in den Sternen. Glaubt man einfach mal, dass die Nutzerprofile in anonymisierter Form angelegt werden, dann besteht doch ohnehin kein Grund zur Sorge. Oder vielleicht doch?
Anonyme Nutzerprofile sind doch nur halb so schlimm, oder?
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Wie viel Macht und Missbrauchspotenzial in »Big Data« und der Vorratsdatenspeicherung stecken, demonstriert der deutsche Informatiker und Data Scientist David Kriesel in einem interessanten Vortrag von 2016, der trotz seines Alters jedes Jahr an Aktualität gewinnt.