Markenrecht absurd: geschützte Geräusche bei Getränkedosen?

29. Juli 2021

Recht

Gericht der Europäischen Union musste entscheiden

Ob Marken in der Wirtschaft, Melodien in der Musik oder Texte im Literaturbetrieb: Geistiges Eigentum kann schnell sehr wertvolle Ausmaße annehmen und ist völlig zurecht genauso schützenswert wie materielles Eigentum auch. Insbesondere im Marketing treibt der Wunsch nach einem rechtlichen Schutz der eigenen Marke allerdings manchmal merkwürdige Blüten, wie im aktuellen Fall eines Herstellers von Getränkedosen. 

Kann das Zischen einer Getränkedose geistiges Eigentum sein?

Amt lehnt ab, Hersteller zieht vor Gericht

Ein Unikum soll es sein, das Zischen beim Öffnen der Getränkedose, gefolgt von einem winzigen Moment der Stille, bevor das Getränk dann neun Sekunden lang prickelt. Ein unverkennbares Zeichen, das sich ein Verpackungshersteller beim Amt der »Europäischen Union für geistiges Eigentum« (EUIPO) als Marke eintragen lassen wollte. Mehr als ein ungläubiges Kopfschütteln dürften die verantwortlichen Beamten jedoch nicht aufgebracht haben, als sie das Ersuchen 2018 ablehnten. Für den Hersteller war das scheinbar völlig unverständlich und er zog vor das Gericht der Europäischen Union (EuG), um die vermeintlich falsche Entscheidung des Amts anzufechten. Doch auch die Richter in Luxemburg sahen keinen Grund, die Geräuschabfolge als Klangmarke zu schützen.  

Beagle mit Ratte

Nur ein funktionelles Geräusch ohne Unterscheidungskraft

EuG lehnt Eintragung als Klangmarke ab

Laut Gerichtsurteil müssten für eine markenrechtliche Eintragung die Verbraucher in der Lage sein, das entsprechende Produkt alleine an der Geräuschabfolge zu erkennen. Da dies nicht der Fall ist, handelt es sich um ein funktionelles Geräusch ohne besondere Unterscheidungskraft, das auch von Getränkedosen jedes anderen Herstellers stammen könnte. Entsprechend hat das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg die Eintragung als Marke ebenfalls abgelehnt (Aktenzeichen T-668/19). Der Hersteller hat nun die Möglichkeit in die letzte Instanz zu gehen und den Europäischen Gerichtshof (EuGH) über den Fall entscheiden zu lassen.

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