Wird das Teilen von YouTube-Videos kostenpflichtig?

29. Juli 2014

News

Ja, ist denn schon wieder der 1. April? Nein, und leider ist die Meldung auch kein Scherz: Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA, will künftig für das Einbetten von YouTube-Videos die Hand aufhalten und möchte Bares sehen. Grund? Das bisherige kostenlose Teilen von Musikvideos stelle eine Urheberrechtsverletzung dar.

Einbetten von YouTube-Videos – Wie es war und wie es sein wird

Unzählige kleine Webseiten oder Blogger teilen nun schon seit Jahren ihre Gedanken mit Gleichgesinnten, tauschen Ihre Meinungen über Musikgruppen aus oder berichten selbstständig über Neuigkeiten ihrer Szene, wobei nicht selten kurzerhand noch ein Musikvideo eingebunden wird, ein Interview oder sonstiges Bildmaterial von YouTube. Bisher war das auch kein Problem, doch sollen die Benutzer für genau dieses Verhalten zukünftig Lizenzgebühren zahlen. Tun sie dies nicht, droht eine Abmahnung, die noch teurer ausfallen wird.

GEMA folgt österreichischem Vorbild

Das kostenlose Verbreiten von geschütztem Material ist den Rechteverwertern immer ein Dorn im Auge, auch wenn es sich wie bisher im legalen Rahmen des YouTube-Sharing bewegt. Um diese virale Verbreitung zu kippen, forderte die österreichische Verwerter-Gesellschaft AKM schon zu Beginn des Jahres vor der EU-Kommission eine „angemessene Vergütung“ für eingebettete Videos und darüber hinaus gar eine generelle Kostenpflicht für Hyperlinks. Um ihrer Absicht Nachdruck zu verleihen, legte die AKM ihren rund 20.000 Mitgliedern nahe, für die Forderung zu stimmen und versendete ein bereits vorausgefülltes Formular zur Abstimmung. Die deutsche GEMA schloss sich der Forderung für Lizenzkosten eingebetteter Videos sofort an, sieht in den Hyperlinks hingegen keine Bedrohung.

Kostenpflicht noch nicht rechtskräftig

Die Kostenpflicht für eingebettete Videos wurde bereits Anfang des Jahres gefordert, doch muss der Europäische Gerichtshof nun erst einmal klären, ob das Einbetten von Videos überhaupt eine Verletzung des Urheberrechts darstellt. Für die AKM und GEMA ist die Sache natürlich eindeutig, doch sehen Kritiker vor allem in Hinblick auf die Hyperlinks einen massiven Angriff auf die Infrastruktur des Internets. Für den Nutzer heißt es jetzt entsprechend das Urteil abzuwarten, doch sollte es im Sinne der Rechteverwerter getroffen werden, droht der Bloggerszene eine riesige Abmahnwelle.

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