Spektakulärer WhatsApp-Hack befeuert Sicherheitsdebatte
Das Briefgeheimnis ist eines der höchsten garantierten Grundrechte in demokratischen Staaten, und so manche Verletzung hatte bereits schwerwiegende Konsequenzen – sei es in Belangen des öffentlichen Interesses oder im privaten Rahmen zu Hause. Doch wie gut sind die Inhalte digitaler Kommunikation wie in Chatkanälen sozialer Medien oder über diverse Messenger-Dienste geschützt?
Datendiebstahl über Messenger-Dienst
Direktive verbietet WhatsApp für hochrangige UN-Mitarbeiter
Erst kürzlich ließ die saudische Führung den Amazon-Gründer Jeff Bezos hacken – über den Messenger-Dienst »WhatsApp« auf seinem Smartphone. Laut Experten bestehe allerdings keine akute Sicherheitslücke, sondern WhatsApp gelte mit seiner Verschlüsselungstechnik als einer der sichersten Messenger-Dienste. Vielmehr sei der gezielte Datendiebstahl bei Bezos unter politischen Motiven mit hohem Aufwand und enormen Kosten verbunden gewesen. Entsprechend hätten private Nutzer derzeit wenig zu befürchten, während Personen in hochrangigen Ämtern durchaus potenziell gefährdet seien. Dafür spricht auch eine UN-Direktive vom Juni 2019, die hochrangigen UN-Mitarbeitern die Nutzung von WhatsApp untersagt.
Gegen gezielte Aktionen kein Kraut gewachsen – gegen Massenhacks aber schon
Verschlüsselung von Kontaktformularen
Letztlich zeigt der Fall Bezos, dass keine 100%ige Sicherheit gewährleistet sein kann, wenn Motivation und Mittel hinter einem digitalen Angriff hoch sind. Im kleineren Rahmen stellen moderne Verschlüsselungen jedoch eine ausreichend hohe Hürde dar, um das massenhafte Abfischen von Daten effektiv zu verhindern. Im Zuge der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist entsprechend auch die verschlüsselte Übertragung von Kontaktformularen obligatorisch.
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