Geschlechterdiskriminierung und Sexismus in der Werbung
Sex sells – dieser Werbespruch dürfte so alt sein wie die Werbung selbst. Doch während man vor wenigen Jahren noch erfolgreich Produkte mit dem Ausschlachten konservativer Geschlechterrollen verkaufte, driftet sexualisierte Werbung immer häufiger in diskriminierende Gefilde – und die Verbraucher ärgert das.
Geschlechterdiskriminierung und Sexismus
Deutlich mehr Beschwerden beim Deutschen Werberat
Im vergangenen Jahr erhielt der Deutsche Werberat 727 Beschwerden aufgrund sexistischer oder geschlechterdiskriminierender Inhalte in der Werbung. Der Rat folgte jedem dritten Fall und rügte 259 Werbekampagnen wegen Sexismus oder Geschlechterdiskriminierung. Zum Vergleich: In 2018 gab es mit 261 Fällen sogar zwei kritisierte Kampagnen mehr, zu denen aber lediglich 445 Beschwerden eingingen. Das zeigt, dass die Verbraucher an sexualisierten Fehltritten in der Werbung zunehmend Anstoß nehmen.
Unethische Werbung ebenfalls häufig bemängelt
Beschwerden haben sich insgesamt mehr als verdoppelt
2019 gab es insgesamt 3.636 Beschwerden zu 793 Werbeanzeigen (2018: 1.235 Beschwerden zu 702 Kampagnen). Neben Sexismus und Geschlechterdiskriminierung störten sich die Verbraucher am meisten an als unethisch empfundener Werbung (70 Fälle), mutmaßlicher Verletzung des Kinder-und Jugendschutzes (27), Diskriminierung von Personengruppen (45), Nachahmungsgefahr für gefährliches oder unsoziales Verhaltens (20) oder sexuell anstößigen Inhalten (15).
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