Parteipolitisches Mikrotargeting im Visier der Datenschützer
Ein Klick hier, ein Like dort oder bei einer bestimmten Werbeanzeige in der Timeline sozialer Medien etwas länger aufgehalten und schon nimmt Schritt für Schritt das Profil des Nutzers verwertbare Gestalt an. Zusammengefasst in Zielgruppen können Werbetreibende dann gezielt Ihre Messages senden, ausgerichtet an persönlichen Vorlieben von kulinarischen Gepflogenheiten bis hin zur politischen Einstellung. So können Parteien vor wichtigen Wahlen dann effizient und auf den Punkt ihre Botschaften an den Wähler bringen. Moment, bitte was?!? Genau das dachten sich die Datenschützer von NOYB und holten nun zum Rundumschlag aus.
Datenschutzverein NOYB reicht unzählige Beschwerden ein
Mikrotargeting schon länger in problematischem Einsatz
Während Bündnis 90/Die Grünen auf EU-Ebene ein generelles Verbot des Mikrotargetings fordern, nutzte das Grüne Umweltministerium in Rheinland-Pfalz die spionierende Werbung seit 2018, um Facebook-Werbung gezielt an interessierte Menschen auszuspielen. 2021 deckte der SWR auf, dass es sich dabei nicht um Einzelfälle handelte, sondern eine Systematik dahintersteckte, die Rechtsexperten als verfassungswidrig und demokratiegefährdend einstuften*. Während das Ministerium bei dem Vorgehen ein »Versehen« einräumte und die illegale Werbung einstellte, macht die Partei ebenso wie andere Parteien auf anderen Ebenen weiter Werbung, die auf die politischen Ansichten der Nutzer zielen. In der Werbung selbst sieht der österreichische Datenschutzverein NOYB kein für sie relevantes Problem, sehr wohl aber im politischen Profiling der Social Media-Plattform Facebook und dessen Nutzung durch politische Parteien. Entsprechend hat der Verein Beschwerden gegen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU, die Linke, AFD und ÖDP bei den zuständigen Datenschutzbehörden eingereicht.
*»MAINZER MINISTERIUM WIRBT ILLEGAL – Ganz gezielt auf Grüne« (FAZ, 09.10.2021)