EU-Cookie-Richtlinie: Hinweis nötig oder nicht?

4. März 2016

Recht

Man ist sich einig, dass man sich nicht einig ist

Cookies: Das sind – neben den äußerst beliebten Keksen – diese kleinen Dateien von Websites, die bestimmte Informationen von Besuchern speichern und auf deren Computer ablegen. Gebraucht werden die Cookies, um beispielsweise Daten in Warenkörben von Onlineshops zu speichern oder um Analyse-Programme wie Google-Analytics mit Informationen zu speisen. In Deutschland müssen natürlich auch die Cookies vollumfänglich dem Datenschutz entsprechen und die Bundesregierung sieht dies mit dem Telemediengesetz (TMG) bereits vollständig gegeben, nur die EU, ja, die möchte eigentlich schon seit sechs Jahren eine aktive Einwilligung der Besucher, dass Cookies auf dem Rechner abgelegt werden dürfen. Aber was bedeutet das jetzt genau für deutsche Website-Betreiber? Wir erklären es kurz…

Cookie-Hinweispflicht beim Handel mit anderen EU-Ländern

Einige EU-Länder haben die Richtlinie umgesetzt

Im Gegensatz zu Deutschland haben einige EU-Länder die Cookie-Richtlinie umgesetzt und fordern von Website-Betreibern, sich von jedem Besucher eine Einwilligung zum Ablegen von Cookies einzuholen, und zwar prominent beim ersten Besuch. Seitenbetreiber, die auch Besucher aus dem EU-Ausland erwarten, z.B. Onlineshops, sollten die Cookie-Richtlinie dringend umsetzen, um Risiken für grenzüberschreitende Rechtstreits zu vermeiden.

Cookie-Hinweispflicht bei Einsatz von Google-Diensten

Seit September 2015 für AdSense & DoubleClick

Für den US-Suchmaschinengiganten Google wäre es nicht das erste Mal, dass er sich mit der EU in die Wolle kriegt. Entsprechend geht man dort wohl auf Nummer sicher und hat die Umsetzung der EU-Cookie-Richtlinie in den eigenen Nutzungsbedingungen verankert. Wer die Google-Dienste AdSense, DoubleClick for Publishers oder DoubleClick Ad Exchange verwendet, muss einen Cookie-Hinweis auf der Website (oder der App) platzieren.

So funktioniert der Cookie-Hinweis

Einfach umsetzen – sicher ist sicher

Die Umsetzung der EU-Cookie-Richtlinie erfordert einen Hinweis, dass Cookies benutzt werden, eine aktive Möglichkeit zur Einwilligung des Besuchers sowie eine Anleitung, wie der Nutzer diese Cookies blockieren kann. Wie das in der Praxis aussehen kann, finden Sie auf unserer Website www.tramsen.de, wo wir die Richtlinie selbst bereits anwenden. Bevor sich Websitebetreiber nun durch rechtliche Informationen wühlen oder den Kopf zerbrechen, empfehlen wir, einfach einen wirksamen Cookie-Hinweis auf der eigenen Seite zu integrieren. Damit sind Sie auf der sicheren Seite und können das Thema abhaken. Selbstverständlich realisieren wir einen Cookie-Hinweis gerne auch für Ihre Website, optisch angepasst an Ihr Design. Sprechen Sie uns einfach an – wir beraten Sie gerne.

Berglöwe auf einem Felsen vor schneebedeckten Bergen mit dem Text 'Ihr persönlicher Wildführer für die Marketingwildbahn'

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