Rechtssichere Website – Das sollten Sie wissen

8. Juli 2016

Recht

Tipps aus der Praxis

Eine Rechtsberatung, beispielsweise zur Erstellung der Datenschutzerklärung oder der AGB, darf in Deutschland ausschließlich durch befugte Personen wie Rechtsanwälte erfolgen. Fordert die Rechtsprechung allerdings konkrete technische Maßnahmen für Websites, so müssen diese natürlich umgesetzt werden – von allen. Leider werden die rechtlichen und technischen Hürden im Internet immer umfangreicher. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Aspekte für eine „einfache“, „kleine“ und rechtssichere Website; große Portale oder Onlineshops kommen ohne eigene Rechtsabteilung wohl kaum noch aus.

Domainregistrierung: Noch frei? – Passt!

Nicht so schnell: Marken- und Namensrechte beachten

Ja, das ist heftig, aber es geht schon mit den Stolperfallen los, bevor das erste Pixel einer Website überhaupt im Internet sichtbar ist: bei der Domainregistrierung. Die Domain ist die Adresse, unter der Sie im Netz erreichbar sind, bei uns www.tramsen.de. Schon hier muss darauf geachtet werden, keine Marken- oder Namensrechte zu verletzen. Zuverlässige Auskunft gibt der Fachanwalt für Markenrecht.

Anbieterkennzeichnung – Was muss rein?

Pflichtangaben im Impressum

Rein begrifflich ist ein Impressum (lat. das Hineingedrückte oder das Aufgedrückte) nur in Printprodukten möglich, während man auf Websites von der Anbieterkennzeichnung spricht; aber einerlei, denn entscheidend ist, was drin steht, und das hängt in entscheidendem Maße von der Art des Unternehmens bzw. des Berufsstandes ab. Wer sich zu seinen persönlichen Pflichtangaben in der Anbieterkennzeichnung nicht absolut sicher ist, sollte den Gang zum Rechtsanwalt nicht scheuen. Denn schon kleine Fehler im Impressum können große Abmahnkosten verursachen.

Datenschutzerklärung ist obligatorisch

Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung

Je mehr Features Sie auf Ihrer Website anbieten und je mehr Informationen Sie von Ihren Besuchern abfragen, desto umfangreicher fällt die Datenschutzerklärung aus. Die Art und Weise des Datenschutzes und die Frage nach der Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten wird im Bundesdatenschutzgesetz geregelt. Muster zur Datenschutzerklärung sind meistens nur bedingt geeignet, weil damit natürlich nicht im Detail auf Ihre individuelle Website eingegangen werden kann. Derartige Muster sollten in jedem Falle durch einen Rechtsanwalt bzw. Datenschutzbeauftragen angepasst werden.

Gibt’s was Neues bei der Cookie-Richtlinie?

Nope, alles beim Alten.

Bezüglich der Cookie-Richtlinie haben wir in der Vergangenheit bereits darauf hingewiesen, dass hier keine rechtliche Einigkeit zwischen EU, Deutschland und den hiesigen Datenschützern besteht. Daran hat sich bis dato nichts geändert, sodass weiterhin unklar bleibt, ob die technische Umsetzung der Cookie-Richtlinie nun Pflicht ist oder nicht. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen wir die Umsetzung aber weiterhin.

Google Analytics für Benutzerprofile?

Achtung: Datenschutz!

Google Analytics ist eine prima Sache: Man bleibt den Besuchern der Website dicht auf den Fersen, spürt die stärksten Webinhalte auf und kann mit vergleichsweise wenig Aufwand die eigene Seite optimieren. Eine Sache darf man allerdings nicht, nämlich personenbezogene Nutzerprofile erstellen, und damit das auch garantiert nicht passiert, müssen deutsche Anwender einen schriftlichen Vertrag mit Google abschließen sowie technische Maßnahmen zur Anonymisierung der Besucher ergreifen, die Datenschutzerklärung erweitern und eine Möglichkeit zum Opt-out bieten. Die Pflicht für eine Opt-out-Funktion ist relativ neu und kann auch ältere Einrichtungen von Google Analytics betreffen. Bei dieser speziellen Funktion muss der Nutzer mit einem Klick die Datenübertragung an Google Analytics selbst beenden können. Sie haben das schon oder wissen wie das geht? Prima. Wenn nicht, einfach melden, wir unterstützen Sie dabei.

Sozial gut vernetzt – Facebook, Twitter & Co

Und nochmal: Datenschutz!

Viele bunte Twitter- und Facebook-Knöpfe auf der eigenen Website laden zum schnellen Teilen von Inhalten ein und können dir Reichweite erhöhen. Dennoch werden die eingebetteten Funktionen sozialer Medien rapide runtergeschraubt. Warum? Weil die Datenerhebung durch Dritte, also den sozialen Medien wie Facebook, umstritten ist und immer wieder für Ärger vor Gerichten sorgt. Funktionen von sozialen Medien auf der eigenen Website erfordern mindestens eine Erweiterung der Datenschutzerklärung, wer auf Nummer sicher gehen will: fremde Buttons am besten einfach weglassen.

Fallstricke im E-Commerce

Die Tücken von AGB, Widerruf & Preisauszeichnung

Im E-Commerce gibt es gleich einen ganzen Haufen rechtlicher Hürden zu überwinden, angefangen von möglichst wasserdichten AGB über die optimale Bereitstellung einer wirksamen Widerrufserklärung bis hin zu den Pflichtangaben direkt und gut sichtbar an den Preisen der jeweiligen Produkte. Beim Onlineshop kann rein rechtlich wirklich einiges schief gehen, weshalb hier kaum ein Weg an einem Rechtsberater vorbei führt.

Abmahnung wegen Urheberrecht

Inhalte von Dritten korrekt lizenzieren

Das Urheberrecht treibt im Internet so manches Mal recht seltsame Blüten und ein sorgfältiger Umgang mit Inhalten Dritter ist dringend angeraten, jedenfalls dann, wenn man keine richtig dicke Kasse für unnötige Abmahnungen parat stehen hat. Mit dem Thema Urheberrecht könnte man ein riesiges Fass aufmachen, oder man fasst sich kurz für maximale Sicherheit: Lizenzieren Sie alles auf Ihrer Website und befolgen Sie immer penibel die Lizenzbestimmungen. Wir haben für Sie gestaltet? Dann brauchen Sie sich keine Sorgen machen: wir arbeiten ausschließlich mit ordentlich lizenzierten Inhalten.

Schon gewusst? Auch ihr eigenes Foto kann Probleme bei einer Veröffentlichung verursachen, z.B. dann, wenn die Bilder Personen oder geschützte Objekte zeigen. Wenn Sie beispielsweise den Eiffelturm bei Nacht fotografieren, müssen Sie für die kommerzielle Nutzung des Fotos Lizenzgebühren bezahlen. Der Grund dafür ist so einfach wie ungeheuerlich: Das Lichttechnik-Unternehmen „S.E.T.E. illuminations“ hat sich sein Werk am Eiffelturm direkt rechtlich schützen lassen.

Markennamen in Metadaten

Vorsicht auch bei Google AdWords

Die Metadaten sind nur in den Ergebnissen der Suchmaschinen sichtbar, und selbst dort nicht alle, denn die Meta-Keywords werden ausschließlich ausgelesen, aber nirgendwo dargestellt. Dennoch können sie Einfluss auf die Positionierung in der Suchmaschine nehmen, weshalb auch hier wie bei den übrigen Metadaten gilt: keine geschützten Marken- oder Eigennamen verwenden. Das Gleiche gilt ebenso für Google AdWords, wo fremde Marken- oder Eigennamen zu Abmahnungen führen können.

Disclaimer oder Haftungsausschluss

Hiermit weise ich alle Verantwortung pauschal von mir

Eigentlich ist „ein“ Disclaimer nicht mehr und nicht weniger als ein Haftungsausschluss, der rechtlich korrekt sein kann oder eben nicht. „DER“ berühmt-berüchtigte Disclaimer ist allerdings der Versuch, von allem die Haftung von sich zu weisen, was sich so auf der eigenen Website befindet – pauschal natürlich. Letztes Jahr sprach das Landgericht Arnsberg nun ein offenes Geheimnis offiziell aus: Das geht so natürlich nicht und darf auch rechtmäßig abgemahnt werden.

Newsletter oder Werbung per E-Mail?

Nicht ohne Double-Opt-In

Um Werbung, wie beispielsweise einen Newsletter, rechtssicher per E-Mail verschicken zu können, reicht die einfache Abfrage der Kundendaten über ein Online-Formular nicht aus. Die übertragenen Informationen müssen vom Kunden selbst im sogenannten Double-Opt-In-Verfahren noch einmal bestätigt werden. Klingt kompliziert? Ist es gar nicht, wir erledigen das gerne für Sie – kontaktieren Sie uns einfach.

Berglöwe auf einem Felsen vor schneebedeckten Bergen mit dem Text 'Ihr persönlicher Wildführer für die Marketingwildbahn'

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