Betreiben Sie eine technisch rechtssichere Website?

15. Juli 2016

Recht

Checkliste für technische Lücken

Wenn Sie eine der folgenden Fragen nicht oder nur mit „Nein“ beantworten können, sollten Sie sich dringend zur technischen Rechtssicherheit Ihrer Website beraten lassen.

  • Nutzen Sie Google Analytics und haben einen schriftlichen Vertrag mit Google abgeschlossen?
  • Nutzen Sie Google Analytics und haben die IP-Anonymisierung veranlasst?
  • Nutzen Sie Google Analytics und stellen ein Opt-out-Verfahren bereit?
  • Falls Sie Social Buttons (z.B. „Teilen“ oder „gefällt mir“) auf Ihrer Website nutzen: Müssen diese Social Buttons zuerst vom Nutzer selbst aktiviert werden?
  • Nutzen Sie bei der Newsletter-Registrierung ein Double-Opt-In-Verfahren?
  • Weisen Sie Ihre Kunden darauf hin, dass Ihre Website mit Cookies arbeitet?

Bei weiteren Fragen oder bei der technischen Umsetzung für eine rechtssichere Website unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne. Kontaktieren Sie uns am besten jetzt gleich, dann wird’s auch nicht vergessen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Berglöwe auf einem Felsen vor schneebedeckten Bergen mit dem Text 'Ihr persönlicher Wildführer für die Marketingwildbahn'

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