Datenschutzgrundverordnung: Frist endet am 25. Mai 2018

5. April 2018

Recht

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Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist schon lange beschlossene Sache und soll den Datenschutz EU-weit regulieren. Die endgültige Frist zur kompletten Umsetzung läuft am 25. Mai 2018 ab und Missachtungen können empfindliche Strafen bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des Jahresgesamtumsatzes nach sich ziehen. Allerdings krempelt die DSGVO den bisherigen Datenschutz ganz schön um, sodass eine Anpassung nicht einfach mit zwei, drei Änderungen erledigt ist.

Bisheriger Datenschutz wird ordentlich umgekrempelt

Tiefgreifende Änderungen in Bezug auf personenbezogene Daten

Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung brechen harte Zeiten für Big Data, Geo-Targeting und Co. an bzw. werden umfangreiche Änderungen für die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten notwendig und umfassende Pflichten sind zu berücksichtigen. Der Begriff der personenbezogenen Daten ist übrigens weit gefasst und beinhaltet unter anderem Vor- und Zunamen, Adressdaten, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, KFZ-Kennzeichen, Bankdaten, Mitarbeiterdaten oder Standortdaten, aber auch IP-Adressen oder Cookies. Wer derartige Daten automatisiert erhebt, speichert und verarbeitet muss unter Umständen einige Prozesse ändern, in jedem Falle aber die Datenschutzerklärung korrekt anpassen vom Unternehmen über den Selbstständigen bis hin zu Vereinen.

Was Webseitenbetreiber zur neuen DSGVO wirklich wissen müssen

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Im Falle der neuen Datenschutzgrundverordnung sind die möglichen Konstellationen und entsprechenden Änderungen derart komplex, dass ein paar Sätze zur Erklärung nicht ausreichen. Für einen ersten Überblick haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen in unserem Whitepaper zusammengefasst. Dieses können Sie hier kostenlos als PDF-Datei herunterladen. Beachten Sie bitte, dass es sich dabei um eine Informationsbereitstellung und nicht um eine Rechtsberatung handelt.

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Bei eRecht24 handelt es sich um den erfahrenen Rechtsanwalt Sören Siebert, der sich frühzeitig auf das Rechtsgebiet des Internets und der neuen Medien spezialisiert hat. Als Partner-Agentur der eRecht24-Premium-Services unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Website, Ihres Impressums sowie – ganz wichtig – bei Ihrer Datenschutzerklärung, die den Anforderungen der DSGVO vollumfänglich entsprechen muss. Gerne übernehmen wir im Anschluss die regelmäßige Pflege der rechtlichen Angaben Ihrer Website und aktualisieren diese mit anwaltlich geprüften Inhalten, z.B. bei neuen gesetzlichen Anforderungen.

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Im Sinne der eRecht24-Premium-Partnerschaft bieten wir Ihnen einen kontinuierlichen Updateservice aller Anpassungen für Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung. Der Service ist für 24,00 EUR / Monat zzgl. MwSt. erhältlich, zahlbar jährlich im Voraus. Ihr Vorteil dabei liegt auf der Hand: Mit der Beauftragung sind Sie bezüglich Impressum und Datenschutzerklärung rechtlich dauerhaft auf der sicheren Seite und effektiv vor Abmahnungen geschützt.

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