Erste Abmahnungen: DSGVO wird zum rechtlichen Minenfeld

8. Juni 2018

Recht

Rechtsanwälte passen Datenschutzerklärungen an

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist seit 25. Mai 2018 in Kraft und ohne Umschweife zu dem geworden, was nahezu alle außer den Verantwortlichen befürchtet haben: einem Desaster. Privatanbieter und Kleinstunternehmer schließen ihre digitalen Pforten, weil die Datenschutzbestimmungen nicht umgesetzt werden können, einige Abmahnungen sind ebenso wahr geworden wie ein erstes Urteil des EUGH mit voraussichtlich gravierenden Folgen für Facebooknutzer. Die allgemeine Verunsicherung ist groß und die aktuelle Sachlage ebnet den Weg für weitere Probleme – hier eine kleine Übersicht.

Kaum greift die DSGVO, langen auch die Abmahner zu

Erste Abmahnungen sind raus – folgt nun die große Welle?

Die Experten-Prognose zu möglichen Abmahnungen nach der Datenschutznivellierung lautete sinngemäß: „eher nicht zu befürchten“. Nur in welchem Universum? Nicht in unserem, denn viele Unternehmen, die die DSGVO nicht rechtzeitig umgesetzt haben, erhielten bereits Abmahnungen der Konkurrenz, sei es wegen fehlender oder fehlerhafter Datenschutzerklärung auf der Website, aufgrund der Einbindung von Google Web Fonts oder veranlasst durch die Nutzung von „Like- und Sharebuttons“ sozialer Medien. Gründe hat die neue Verordnung viele geschaffen, aber es sollten im Nachgang noch weitere folgen.

Haften Betreiber von Facebook-Fanseiten für den Datenschutz des Anbieters?

Europäischer Gerichtshof bringt Facebook bzw. Facebooknutzer in Zugzwang

Mit dem Urteil vom 05.06.2018 (Az. C-210/16) hat der Europäische Gerichtshof (EUGH) beschlossen, dass Betreiber einer Facebook-Seite (Fanseite, Unternehmensseite, usw.) für die Datenschutzverstöße des Anbieters mithaften. Wie sich das Urteil im Detail auswirkt, bleibt abzuwarten. Denn zunächst müssen deutsche Gerichte die Entscheidung ebenfalls umsetzen. Wird dies der Fall sein, befürchten Rechtsanwälte Abmahnwellen im großen Stil. Um mit einer Facebook-Seite auf der sicheren Seite zu bleiben, gibt es zwei Möglichkeiten: Der Social Media-Gigant Facebook passt seinen Datenschutz schleunigst an die EU-Verordnung an oder die Betreiber löschen bis auf Weiteres Ihre Facebook-Seite – das ist leider kein Scherz. Bis juristisch endgültig Klarheit herrscht, wird der Betrieb von Facebook-Fanseiten ein Risiko sein. Gleiches dürfte laut Expertenmeinung auch für alle anderen Webdienste und sozialen Medien von Xing über LinkedIn bis Instagram gelten.

Verstoßen Webinhalte von Dritten fast alle gegen die Datenschutzverordnung?

Web-Services nicht mehr ohne Risiko nutzbar

Ob Google-Fonts, Google-Maps oder YouTube-Videos: Bis auf wenige Ausnahmen äußern Rechtsanwälte starke Bedenken, ob nicht alle Webservices durch Drittanbieter gegen die neuen Datenschutzbestimmungen verstoßen. So könnte es sein, dass die bloße Einbindung eines Wetterdienstes einen strafbaren Verstoß gegen die DSGVO darstellt. In jedem Fall hat das Facebook-Urteil Anpassungen in den Datenschutzerklärungen notwendig gemacht, an denen die Juristen auf Hochtouren arbeiten. Um auf der sicheren Seite zu bleiben, sind auch Änderungen auf den Webseiten selbst nötig. Die Problematik mit den Schriftarten bei Google-Fonts beispielsweise kann mit geringen Anpassungen gelöst werden, die Einbindung von Google Maps aber nicht ohne größeren Aufwand und zusätzliche Hürden, in einem digitalen Umfeld, das eigentlich barrierefreier werden sollte. Wie es hier weitergeht? Das weiß noch niemand.

Wir werden die Entwicklung im Auge behalten und Sie auf den bekannten Kanälen über wichtige Änderungen informieren.

Ihre Website soll ohne Aufwand in Sachen Datenschutz auf dem neuesten Stand bleiben? Dann weisen wir gerne noch einmal auf unseren Update-Service in Partnerschaft mit e-recht24.de hin, in dessen Rahmen Änderungen und Neuerungen im Datenschutzautomatisch bei Ihren Internetauftritten umgesetzt werden. Kontaktieren Sie uns einfach – wir beraten Sie gerne.