Anforderungen für Abmahnungen sollen höher werden
Ob leichtfertig kopierter Text oder bewusstes Stibitzen von Bildern: Abmahnungen haben durchaus ihre Daseinsberechtigung und erfüllen eine wichtige Funktion im Wettbewerbsrecht sowie zur Wahrung der Urheberschaft. Gleichzeitig sind Abmahnungen aber auch zum lukrativen Geschäftsmodell für ausgefuchste Urheber und gelangweilte Rechtsanwälte geworden, deren strukturiertes Vorgehen zumindest als Zweifelhaft bezeichnet werden kann. Und genau dagegen hat der Bundestag nun für ein Anti-Abmahngesetzt gestimmt.
Höhere Hürden für Abmahnungen …
… und bessere Abwehrmechanismen für Abgemahnte
Um Abmahnungen als Geschäftsmodell zu betreiben, kommen teilweise richtig fiese Tricks zum Einsatz, die durch das neue Anti-Abmahngesetz an Attraktivität verlieren sollen. Denn im Wesentlichen besteht die Gesetzesänderung zur »Stärkung des fairen Wettbewerbs« aus drei Faktoren: die Anforderungen für Abmahnungen zu erhöhen, den finanziellen Anreiz für Abmahner zu verringern sowie die Geltendmachung von Gegenansprüchen der Abgemahnten zu vereinfachen. Wie es bei Gesetzen meistens der Fall ist, bleiben leider auch beim neuen Anti-Abmahngesetz viele Details im Verborgenen, was laut Kritikerstimmen weiterhin Raum für findige Abmahnkanzleien bieten wird. Zunächst muss der Gesetzesentwurf noch vom Bundesrat abgesegnet werden, danach wird die Zukunft zeigen, ob sich der Abmahnmissbrauch tatsächlich verringert.
Besten Schutz bietet eine rechtssichere Website
Bekannte Abmahnfallen vermeiden
Wer fremdes Terrain betritt, ist sehr wahrscheinlich nicht mit allen Stolperfallen vertraut. Daher empfiehlt sich grundsätzlich eine anwaltliche Prüfung, bevor Websites oder Onlineshops zum ersten Mal online gehen. So werden bekannte Abmahnfallen effektiv vermieden. Doch auch im späteren Verlauf können Gesetzesänderungen oder Gerichtsurteile immer wieder zu Änderungen führen, auf die reagiert werden muss. Beispielsweise betrifft das häufige Anpassungen der Datenschutzerklärung oder wie zuletzt technischen Maßnahmen für die aktive Einholung der Erlaubnis von Besuchern bei genutzten Onlinediensten von Anbietern aus Drittländern (z. B. Google Maps oder YouTube-Videos). Trotz verschärften Gesetzen für Abmahnungen fahren Sie mit einer möglichst rechtssicheren Website auf der sicheren Seite.
© anankkml – Adobe Stock
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