Droht die totale Überwachung im Internet?
Mit dem »Reparaturgesetz« soll die umfassende, gescheiterte Bestandsdatenauskunft an die Korrekturforderungen des Bundesverfassungsgerichts angepasst werden. Was dabei herausgekommen ist, dürfte man umgangssprachlich eher als Verschlimmbesserung bezeichnen. Denn neben dem Bundeskriminalamt (BKA) erhalten nun auch Bundespolizei sowie Zoll weitreichenden Zugriff auf sensible Nutzerdaten. Trotz massiver rechtlicher Bedenken durch Experten und einstimmiger Ablehnung durch die Opposition verabschiedete das Parlament den neuen Entwurf – und wird damit wohl wieder vor den Richtern in Karlsruhe landen.
Verfassungswidriger Zugriff auf hochsensible Daten
Vollständige Auflösung der digitalen Privatsphäre
Bereits die Vorratsdatenspeicherung mit Bestandsdatenauskunft sorgte für Missmut bei Datenschützern, doch geht der Bund mit den Änderungen im Reparaturgesetz einen Schritt weiter und übertritt eindeutig eine rote Linie. Künftig sollen auch Nutzerdaten unter die Bestandsdaten fallen, sodass die legitimierten Behörden Zugriff auf Passwörter, Chatverläufe oder sogar PIN- und PUK-Nummern erhalten. Die Herausgabe der Daten bleibt dabei keineswegs auf dubiose Internetangebote beschränkt, sondern umfasst Dienste wie Facebook, eBay, WhatsApp, Gmail, YouTube, Tinder oder Cloudanbieter.
Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden
Gegner sehen Pfusch an Grundrechten
Treibende Kräfte hinter der Bestandsdatenauskunft und dem Reparaturgesetz sind neben teils schwammig formulierten »drohenden Gefahren« das »Anti-Hass-Gesetz« im Internet sowie das Vorgehen des Zolls gegen Schwarzarbeit. Während die Zersetzung der digitalen Privatsphäre einerseits dadurch gerechtfertigt werden soll, dass Datenschutz keinem Täterschutz gleichkommen dürfe, kündigen Datenschützer andererseits bereits an, gegen das Reparaturgesetz am Bundesverfassungsgericht vorzugehen.