Datenschutzbeauftragter warnt vor Verstößen des Meeting-Tools
Seit Beginn der Corona-Krise zählt »Zoom« zu den meistgenutzten Meeting-Softwares in Deutschland, und das obwohl das Tool gegen die Anforderungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung verstößt. Ausgerechnet die Hamburger Senatskanzlei, die sich unter dem Banner »Digitale Stadt« der IT- und Digitalisierungskompetenz verschreibt, nutzt das digitale Konferenz-Tool »Zoom« weiterhin. Den zuständigen Datenschutzbeauftragten veranlasste das jetzt zu einer formalen Beschwerde.
Hauptproblem: Datenspeicherung bzw. Datenverkehr außerhalb der EU
Datenschutzbeauftragter spricht formale Warnung aus
Das Hauptproblem von Zoom ist das Datenrouting bzw. die Datenspeicherung in den USA, und damit außerhalb der geltenden europäischen Datenschutzbestimmungen. Über dem großen Teich dürfen Behörden beispielsweise personenbezogene Daten ohne Anlass überwachen – in der EU undenkbar. Der Datenschutzbeauftragte habe vor diesem Umstand ergebnislos gewarnt, selbst das formal eingeleitete Verfahren einer Anhörung der Senatskanzlei blieb fruchtlos, obwohl rechtskonforme Alternativen durch die Stadt Hamburg und ihre zentralen Dienstleister zur Verfügung stünden. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte kann das Verhalten der Senatskanzlei nicht nachvollziehen und hat nach Art. 58 Abs. 2 lit. a DSGVO eine offizielle Warnung vor der Nutzung der »on-demand-Variante« von Zoom ausgesprochen.
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