Abmahnung wegen Datenschutzverstoßes durch Privatperson

17. August 2022

Recht

Google-Dienste wie Fonts, Tags oder Analytics besonders im Visier

Derzeit kursieren jede Menge Abmahnungen durch eine Privatperson, die vorwiegend Datenschutzverstöße aufgrund fehlerhaft eingebundener Google-Dienste wie Fonts, Tags oder Analytics betreffen. In den privat verfassten Abmahnungen werden eine Auskunft über die Datenverarbeitung und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert sowie weitere rechtliche Schritte mit Schadensersatzforderungen angedroht – der exakte Inhalt kann von Fall zu Fall variieren. Was Sie tun sollten, wenn Sie eine derartige Abmahnung erhalten oder, besser noch, wie Sie diese vermeiden, haben wir im Folgenden kurz zusammengefasst.

Private Abmahnungen sollten nicht einfach ignoriert werden

Vorsicht bei strafbewehrten Unterlassungserklärungen

Der konkrete Vorwurf der Abmahnungen gründet darauf, dass die IP-Adresse des Betroffenen ohne vorherige Einverständniserklärung an Google zur Datenverarbeitung übermittelt wurde. Sind Google-Dienste ohne weitere technische Maßnahmen in eine Website integriert, liegt dieser Datenschutzverstoß in der Regel tatsächlich vor. Entsprechend sollten auch private Abmahnungen ernstgenommen werden und eine Reaktion in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt erfolgen. Diese verweisen ausdrücklich auf die Risiken einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die keinesfalls ohne rechtlichen Beistand und nur modifiziert ohne Schuldanerkenntnis unterschrieben werden sollten.

So lassen sich die Abmahnungen vermeiden

Google-Dienste datenschutzkonform einbinden

Durch die verschärften Datenschutzbestimmungen können Dienste von Drittanbietern auf der eigenen Website schnell zur Kostenfalle werden. Google Fonts, Tags, Maps oder Analytics sind dabei nur einige der weit verbreitetsten Beispiele. Grundsätzlich sind bei externen Diensten technische Anpassungen erforderlich, wie die Integration eines Consent Tools, das aktiv die Erlaubnis der Besucher einfordert, bevor Daten erhoben werden. Zur rechtmäßigen Nutzung von Analyse-Tools wie Google Analytics müssen technische Veränderungen im Code der Website vorgenommen werden, um die Speicherung der vollständigen IP-Adresse von Besuchern zu unterbinden. Die technischen Anpassungen sind – je nach Umfang der Dienste – mit vergleichsweise wenig Aufwand zu realisieren, insbesondere mit Blick auf mögliche Folgekosten durch Datenschutzverstöße.

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