Mit Fug und Recht ins neue Jahr

31. Januar 2023

Recht

Gesetzesänderungen für 2023 im Internet

Ganz gleich, wie knifflig das Internet rechtlich sein mag: Es gibt keinen Grund für die Verantwortlichen, um es nicht noch komplizierter zu machen. So geschieht es auch in diesem neuen Jahr 2023 wieder, dass zu den bisherigen juristischen Stolperfallen im World Wide Web noch einige hinzukommen. Im Folgenden ein kleiner Überblick über die wichtigsten davon …

Die gute Nachricht zuerst: Das Privacy Shield 2.0 kommt

Datentransfer in die USA wird wieder einfacher

Ob kostenlose Newsletter-Tools oder Analyseprogramme wie Google Analytics: Die Datenschutzverschärfungen der EU haben den Datenaustausch mit Drittländern enorm erschwert bzw. bisweilen unmöglich gemacht. Im ersten Quartal 2023 oder bis spätestens Mitte des Jahres soll ein neues Abkommen, das »EU-US Data Privacy Framework«, in Kraft treten und wieder einen einfacheren datenschutzkonformen sowie transparenten Fluss personenbezogener Daten zwischen der EU und den USA ermöglichen.

Werden Online-Plattformen zu Finanzamtsgehilfen?

Neue Meldepflichten nach DAC7

Eine Änderung mit großen Auswirkungen betrifft die neue Meldepflicht für Online-Plattformen wie Amazon und ebay, aber auch alle kleineren Plattformen, die persönliche Dienstleistungen, Vermietungen usw. anbieten. Diese sollen Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer und Umsätze im Kampf gegen Steuerhinterziehung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln. Noch ist das entsprechende Gesetz in der Schwebe, könnte aber 2024 rückwirkend in Kraft treten, weshalb man es schon jetzt zumindest im Hinterkopf behalten sollte.

Zum Schluss wird’s nochmal richtig eklig

Urheberrecht fordert Bringschuld von Seitenbetreibern

Urheber von lizenzierten Bildern, Texten und Videos mussten bislang entsprechend der Lizenzvereinbarungen am Werk kenntlich gemacht werden. Mit der Änderung des Urheberrechtsgesetz (UrhG) wird das künftig nicht mehr ausreichen. Vielmehr muss der Lizenznehmer den Urheber eigenständig über Art und Umfang der Nutzung von lizenzierten Werken informieren sowie Erträge und Vorteile daraus offenlegen, und zwar jährlich. Die Informationspflicht ersetzt das bisherige Recht der Urheber, entsprechende Informationen jederzeit von den Nutzern einfordern zu können. Eine Ausnahme ergibt sich lediglich, wenn der Aufwand für die Auskunftspflicht den Nutzen der lizenzierten Werke übersteigt. Wann das der Fall ist, bleibt Auslegungssache und wird viele Gerichte beschäftigen, bis sich ein klareres Bild abzeichnet. Die Auskunftspflicht ist teilweise mit enormem Aufwand verbunden, sollte aber nicht auf die leichte Schulter genommen werden, sonst drohen Abmahnungen, Unterlassungsansprüche und Klagen.

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Berglöwe auf einem Felsen vor schneebedeckten Bergen mit dem Text 'Ihr persönlicher Wildführer für die Marketingwildbahn'

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