Digital Services Act: Eine Einführung …

4. Juli 2024

Recht | Sicherheit

… und was jetzt zu tun ist!

Der Digital Services Act (DSA) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die im Dezember 2020 vorgeschlagen wurde und darauf abzielt, einen sichereren digitalen Raum zu schaffen, in dem die Grundrechte der Nutzer geschützt werden. Der DSA soll die Verantwortlichkeiten von Online-Diensten regeln, um illegale Inhalte zu bekämpfen, die Transparenz zu erhöhen und die digitale Wirtschaft zu stärken. Die Verordnung stellt sicher, dass digitale Dienstleistungen in der EU sicher und vertrauenswürdig sind.

 

Wer ist verpflichtet, ihn umzusetzen?

Der DSA gilt für eine Vielzahl von Akteuren im digitalen Raum. Dazu gehören Online-Vermittlungsdienste wie soziale Netzwerke, Suchmaschinen, Online-Marktplätze und Plattformen, die benutzergenerierte Inhalte hosten (z.B. Foren, Kommentarfunktionen usw.). Besonders im Fokus stehen sehr große Online-Plattformen (VLOPs), die mehr als 45 Millionen Nutzer in der EU haben. Aber auch kleinere Unternehmen müssen sich an die neuen Regelungen halten, jedoch mit angepassten Anforderungen.

 

Was ist umzusetzen?

Je größer ein Unternehmen ist, desto umfangreicher fallen die Maßnahmen zur Erfüllung des Digital Services Acts aus. Dazu gehören unter anderem Transparenzpflichten, Melde- und Abhilfeverfahren, Risikobewertungen oder Schutzmaßnahmen für Minderjährige. Für kleinere und mittlere Unternehmen sind Meldeverfahren von besonderer Bedeutung, da diese von jedem digitalen Dienstleister gefordert werden, der seinen Besuchern eine Kommunikation erlaubt, sei es durch Foren, Kommentarfunktionen und sonstige Mittel.

Um der Pflicht nachzukommen, müssen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Das Impressum muss DSA-konform sein.
  • Der Umgang mit rechtswidrigen Inhalten muss als eigene Textpassage erkennbar sein, z. B. in den AGB bzw. Verträgen.
  • Es muss ein Formular für (anonyme) Meldungen durch Nutzer inklusive Datenschutzhinweis vorhanden sein.
  • Sie benötigen eine interne Richtlinie für den Umgang mit Meldungen.
  • Ab einer Unternehmensgröße von mehr als 49 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von 10 Mio. Euro muss jährlich ein Transparenzbericht erstellt werden.

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